wie viele andere Produkte des alltäglichen Gebrauchs (Lebensmittel, Medikamente, Kleidung, etc.) enthalten ebenfalls manche Kosmetika Inhaltsstoff in Nanoform. So sind zum Beispiel in Sonnenschutzmitteln oder kosmetischen Produkten mit Lichtschutzfaktor nano-Titandioxid oder nano-Zinkoxid vorzufinden. Beide Verbindungen dienen dem mineralischen / physikalischen Sonnenschutz (UV-Filter). Durch deren Einsatz in Nanoform, lassen sich dünnflüssigere Cremes gestalten die einfacher auf der Haut zu verteilen sind und damit den Schutz erhöhen.
Ebenfalls andere Lotionen, wie auch Deos und Seifen enthalten Nanomaterialien. Allen voran ist dabei nano-Silber zu erwähnen. Das Edelmetall kommt hier aufgrund seiner antibakteriellen Wirkung zum Einsatz. Es vermeidet unangenehme Gerüche und wirkt desinfizierend. In Nanoform hat es eine besonders große Langlebigkeit, da die wirksamen Silberionen über eine längere Zeit hinweg freigegeben werden können.
Seit Juli 2013 müssen Kosmetika, die Inhaltsstoffe in Form von Nanomaterialien enthalten, mit dem Wort „Nano“ -in Klammern hinter dem Bestandteil – gekennzeichnet sein. Denn enthält ein kosmetisches Mittel Nanomaterialien, muss der Hersteller bei der EU-Registrierung im Meldeportal für kosmetische Mittel (CPNP) das Nanomaterial identifizieren.
Wer sich tiefergreifend für Nanomaterialien in Kosmetika interessiert, findet auf der EUON (European Union Obeservatory for Nanomaterials) Homepage detailliert Auskunft über weitere NM, z.B. im Katalog für Kosmetikbestandteile.
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