Laut ECHA benötigt man bei der Schwedischen nationalen Produktregistrierung von Nanomaterialien zukünftig mehr Informationen über die Partikel. Die Swedish Chamical Agency (Kemi) verlangt zukünftig folgende Informationen bei der Registrierung:
- Klassifikation entsprechend CLP
- Funktion des Nanomaterials in dem spezifischen Produkt
- Primärpartikelgröße
- Durchschnittliche Agglomerat-/Aggregatgröße im Produkt
- Form (engl. shape) des Nanomaterials
- Kristalline Struktur
- Größe der Oberfläche
- Oberflächenbehandlung der Nanomaterialien
Details zu den Neuerungen finden Sie unter diesem Link.
Dadurch wird es für Registranten notwendig auch kleinste Mengen von bewusst einem Produkt hinzugefügten Nanomaterialen anzugeben.