Laut ECHA benötigt man bei der Schwedischen nationalen Produktregistrierung von Nanomaterialien zukünftig mehr Informationen über die Partikel. Die Swedish Chamical Agency (Kemi) verlangt zukünftig folgende Informationen bei der Registrierung:

  • Klassifikation entsprechend CLP
  • Funktion des Nanomaterials in dem spezifischen Produkt
  • Primärpartikelgröße
  • Durchschnittliche Agglomerat-/Aggregatgröße im Produkt
  • Form (engl. shape) des Nanomaterials
  • Kristalline Struktur
  • Größe der Oberfläche
  • Oberflächenbehandlung der Nanomaterialien

Details zu den Neuerungen finden Sie unter diesem Link.

Dadurch wird es für Registranten notwendig auch kleinste Mengen von bewusst einem Produkt hinzugefügten Nanomaterialen anzugeben.